Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Carrosserie – Coray Team
Zwischensumme: 0 CHF
Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug.
Mieter + Fahrer bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie und das Mindestalter von 20 Jahren. Die Benützungberechtigung endet mit dem Rückgabe- termin dieses Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind nicht möglich. Eine Benützung des Mietwagens durch weitere Fahrer, ist nur bei entsprechen- dem Mietvertragseintrag und gegen eine Zusatzgebühr gestattet.
Länderspezifische Vorschriften und Ausrüstungen sind Sache des Mieters.
Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. gemäss Wagendokumenten.
Im Mietpreis nicht enthalten, Verrechnung nach Verbrauch + Unkosten.
Haftung des Mieters, zuz. Spesenaufwand des Vermieters.
Aufwandverrechnung bis Fr. 150.-
Alle Wagen inkl. Pannenhilfe AXA Winterthur „Soforthilfe im Schadenfall“
Tel Schweiz: 0800 809 809 Tel International: +41 52 218 95 95 (24h)
Reparaturkosten von über Fr. 200.- werden vom Vermieter nur nach vorgängiger Bewilligung vergütet.
Wildhüterrapport / Polizeirapport veranlassen.
Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanischen Defekten usw, löst sich der Mietvertrag sofort und Entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.
Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter innert 3 Tagen nachbelastet.
Regressansprüche bleiben vorbehalten. Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichtsstand Ilanz und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Carrosserie – Coray Team